Überweisung und Krankenkasse
Die Angaben gelten für Deutschland und die gesetzliche Krankenversicherung. Im Einzelfall entscheidet deine Krankenkasse.
Brauche ich eine Überweisung?
- Frauenarztpraxis: nein, direkt Termin vereinbaren.
- Zertifiziertes Endometriosezentrum an einer Klinik: meist Überweisung der Frauenarztpraxis („zur Mitbehandlung / Diagnostik Endometriose“). Viele Zentren nehmen auch Selbstüberweisungen an, vorher anrufen.
- Schmerztherapie, Physiotherapie: in der Regel Verordnung/Überweisung nötig, damit die Kasse zahlt.
- Ernährungsberatung: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung + Kostenvoranschlag, dann Bezuschussung bei der Kasse beantragen (§ 43 SGB V).
- Psychotherapie: keine Überweisung nötig, du kannst direkt die psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Einen Termin vermittelt auch die 116117.
Was zahlt die gesetzliche Kasse?
- Diagnostik, Operationen, Hormontherapie: ja.
- Physiotherapie (auch Beckenboden): mit Heilmittelverordnung, Zuzahlung.
- Ernährungsberatung: viele Kassen bezuschussen zertifizierte Beratungen (§ 43 SGB V). Vorher ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung holen und Kostenübernahme bei der Kasse klären.
- Psychotherapie: ja, über die Sprechstunde einer Psychotherapeut:in.
- Reha: Antrag über Rentenversicherung oder Kasse, Empfehlung der Ärzt:in beilegen.
Selbstzahlerleistungen (IGeL)
Manche Praxen bieten Leistungen nur privat an. Frag nach dem Preis vor der Behandlung und lass dir eine schriftliche Vereinbarung geben.
Zweitmeinung
Für bestimmte planbare Eingriffe – zum Beispiel eine Gebärmutterentfernung – hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V); deine Ärztin oder dein Arzt muss dich darauf hinweisen. Für andere Operationen übernehmen viele Krankenkassen eine Zweitmeinung freiwillig – frag einfach nach. Zertifizierte Endometriosezentren sind dafür eine gute Adresse.
Stand: 27.10.2026