Überweisung und Krankenkasse

Die Angaben gelten für Deutschland und die gesetzliche Krankenversicherung. Im Einzelfall entscheidet deine Krankenkasse.

Brauche ich eine Überweisung?

  • Frauenarztpraxis: nein, direkt Termin vereinbaren.
  • Zertifiziertes Endometriosezentrum an einer Klinik: meist Überweisung der Frauenarztpraxis („zur Mitbehandlung / Diagnostik Endometriose“). Viele Zentren nehmen auch Selbstüberweisungen an, vorher anrufen.
  • Schmerztherapie, Physiotherapie: in der Regel Verordnung/Überweisung nötig, damit die Kasse zahlt.
  • Ernährungsberatung: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung + Kostenvoranschlag, dann Bezuschussung bei der Kasse beantragen (§ 43 SGB V).
  • Psychotherapie: keine Überweisung nötig, du kannst direkt die psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Einen Termin vermittelt auch die 116117.

Was zahlt die gesetzliche Kasse?

  • Diagnostik, Operationen, Hormontherapie: ja.
  • Physiotherapie (auch Beckenboden): mit Heilmittelverordnung, Zuzahlung.
  • Ernährungsberatung: viele Kassen bezuschussen zertifizierte Beratungen (§ 43 SGB V). Vorher ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung holen und Kostenübernahme bei der Kasse klären.
  • Psychotherapie: ja, über die Sprechstunde einer Psychotherapeut:in.
  • Reha: Antrag über Rentenversicherung oder Kasse, Empfehlung der Ärzt:in beilegen.

Selbstzahlerleistungen (IGeL)

Manche Praxen bieten Leistungen nur privat an. Frag nach dem Preis vor der Behandlung und lass dir eine schriftliche Vereinbarung geben.

Zweitmeinung

Für bestimmte planbare Eingriffe – zum Beispiel eine Gebärmutterentfernung – hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V); deine Ärztin oder dein Arzt muss dich darauf hinweisen. Für andere Operationen übernehmen viele Krankenkassen eine Zweitmeinung freiwillig – frag einfach nach. Zertifizierte Endometriosezentren sind dafür eine gute Adresse.

Stand: 27.10.2026